Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. LCT Computer-Technik * Inh. Johannes Linsen

Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der LCT Computer-Technik bestätigt worden sind.

Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die LCT Computer-Technik eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
Die LCT Computer-Technik behält sich vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen.
Maße, Zeichnungen und Abbildungen usw. sind unverbindlich. Kostenvoranschläge können um 15 % über- bzw. unterschritten werden.
Verbesserungen oder Änderungen der Leistungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen der LCT Computer-Technik zumutbar sind.
Bei Dienstleistungs und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin und Preiszusage als unverbindlicher Richttermini/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage da unvorhersehbare Termin und Preisänderungen eintreten können.
Verweigert der Käufer die Abnahme der Leistung ganz oder teilweise endgültig oder kommt der Vertrag aus einem vom Käufer zu vertretenden Grunde nicht zur Durchführung, so kann der Verkäufer anstelle der Kaufpreiszahlung einen Schadenersatz in Höhe von 25% des Vertragswertes bei gleichzeitigem Rücktritt vom Vertrag verlangen.

Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, sowie eventuell zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültiger Mehrwertsteuer, ab Lager oder bei Direktversand ab deutscher Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme ausdrücklich vorbehalten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die LCT Computer-Technik an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 15 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der LCT Computer-Technik genannten Preise.
Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung usw. berechtigen die LCT Computer-Technik zu einer entsprechenden Preisanpassung.
Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluß als Grundlage. Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen die LCT Computer-Technik zur Preisanpassung.

Liefer und Leistungszeit
Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die LCT Computer-Technik. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von der LCT Computer-Technik nachzuweisen.
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Käufer entsprechend §326 Abs. 1 BGB berechtigt und verpflichtet, dem Verkäufer eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen.
Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Streiks usw., gleich, ob diese im eigenen Bereich, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen¬ Nichterfüllung verlangen.
Die LCT Computer-Technik ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von 2 Monaten hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Liefer und Leistungsverzögerung länger als 2 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der LCT Computer-Technik zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die LCT Computer-Technik nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt.
Bei Lieferverzug, den die LCT Computer-Technik zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

Versendung und Gefahrenübergang
Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben wurde oder zwecks Versendung das Lager der LCT Computer-Technik verlassen hat.
Die LCT Computer-Technik versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt.
Bei Sendungen an die LCT Computer-Technik trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der LCT Computer-Technik, sowie die gesamten Transportkosten.

Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme bar, Nachnahme Verrechnungsscheck oder mit Zahlungsziel von 7 Tagen ohne Skontoabzug zahlbar. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto der LCT Computer-Technik gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks.
Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die LCT Computer-Technik zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigungen berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderung sämtliche Forderungen der LCT Computer-Technik gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn der LCT Computer-Technik andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die LCT Computer-Technik weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Der LCT Computer-Technik steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch, wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.
Vom Verzugszeitpunkt an ist die LCT Computer-Technik berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs , etwaige Gerichts und Vollstreckungskosten.
Die LCT Computer-Technik ist berechtigt, Forderungen abzutreten.

Eigentumsvorbehalt
Die LCT Computer-Technik behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltliche Eigentum als Sicherung des Saldovortrages. Be oder Verarbeitung der von der LCT Computer-Technik gelieferten und noch in deren Eigentum stehender Waren erfolgt im Auftrag der LCT Computer-Technik , ohne dass daraus Verbindlichkeiten für die LCT Computer-Technik erwachsen können.
Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird die LCT Computer-Technik Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren.
Wird die von der LCT Computer-Technik gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der nötigen Sorgfalt für die LCT Computer-Technik .
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändung und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Verkäufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die LCT Computer-Technik ab. Die LCT Computer-Technik ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der LCT Computer-Technik hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
Der Käufer hat Zugriffe Dritter abzuwehren.
Bei Zahlungsverzug insbesondere durch Nichteinlösen eines Schecks ist die LCT Computer-Technik berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Käufer in voller Höhe. Der Käufer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird auf Anforderung der LCT Computer-Technik die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an die LCT Computer-Technik zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die LCT Computer-Technik liegt sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet kein Rücktritt vom Vertrag.
Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25%, so wird die LCT Computer-Technik auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben. Der Käufer trägt die Beweislast dafür, dass die einbehaltenen Sicherheiten 25% übersteigen.

Gewährleistungen
Die Gewährleistung beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 24 Monate. Die Frist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs und Wartungsempfehlungen der LCT Computer-Technik nicht befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht der Originalspezifikation entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
Die Gewährleistungspflicht der LCT Computer-Technik beschränkt sich auf eine Nachbesserung der entsprechenden Ware. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung erfolgt eine Nachlieferung (Ersatzlieferung). Danach steht dem Käufer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist ein uneingeschränkter Wandlungs und Minderungsanspruch für den fehlerhaften Warenanspruch zu.
Für Warenrücksendungen in anderer als Originalverpackung ist grundsätzlich jegliches Wandlungsrecht ausgeschlossen
Inkompatibilitäten zu bereits verwendeten ähnlichen Bauteilen und Geräten anderer Hersteller stellen keinen Mangel der vom Verkäufer gelieferten Ware dar.
Der Käufer muss der LCT Computer-Technik etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme der Mängel schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist die LCT Computer-Technik frei von der Gewährleistungspflicht.
Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, mit Angabe der Modell- ¬und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheines, mit der die Ware geliefert wurde, an die Werkstatt der LCT Computer-Technik zu senden.
Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft, Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder usw. sowie die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Hand¬habung von Geräten sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten hat zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschä¬digten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Reparaturbemühungen durch die LCT Computer-Technik die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Eine Haf¬tung für normale Abnutzung wird ausgeschlossen.
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die gelieferten Waren und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus

Software
Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d. h., er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

Sonstige Schadenersatzansprüche
Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet die LCT Computer-Technik nur, wenn ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen¬ der LCT Computer-Technik und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils vom 17.7.73) werden ausgeschlossen.
Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögens ist, wird Bielefeld als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittel und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Datenschutz
Die LCT Computer-Technik ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder in Zusammenhang mit dieser erhaltene Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden,

Export
Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf, Verbindliche Auskunft bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus

 

Stand: 2003